Prof. LEISNER    Rechtsanwälte 

Beratung aus einer Hand!

of counsel

 

em. Universitätsprofessor
Dr. iur. mult. Dr. h.c.
Walter Leisner

Professor Leisner wurde 1929 in München geboren, 1949 in die Maximilianeums-Stiftung aufgenommen. Es folgten Studien des Rechts, der Geschichte und der Wirtschaftswissenschaften in München, Oxford, Paris und Rom, Promotionen in Paris, Rom und München (Dr. iur.) sowie die Habilitation in München für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und ausländisches Öffentliches Recht (Habil.Schrift: "Öffentliches Recht und Privatrecht"). 1961 wurde er auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht in der juristischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg berufen, den er nach Ablehnung mehrerer Rufe bis 1998 innehatte. 

Von 1966 bis 1969 war er Mitglied des Planungsstabes des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland, es folgten laufende und vielfache Beratungen der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung. Daneben beriet er wiederholt Wirtschaftsverbände und Unternehmen sowie staatliche Instanzen in Italien, Österreich und Frankreich. Er ist Ehrendoktor der juristischen Fakultät der Universität Turin, Träger des Bayerischen Verdienstordens sowie weiterer hoher Auszeichnungen des In- und Auslands.

Seit seiner Emeritierung setzt er seine Beratungstätigkeit fort und ist seit 1998 Gastprofessor in Rom.

Tätigkeitsschwerpunkte sind das Verfassungsrecht und Verwaltungs-recht, insbesondere das Öffentliche Wirtschaftsrecht (Berufsrecht und Eigentumsrecht), vor allem auch Rechtsfragen mit privatrechtlichen Bezügen.

Professor Leisner ist Verfasser von über 50 Monographien und mehr als 250 Beiträgen über Fragen seines Fachgebiets.


 
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